Spielplatzkontrollen

 

Die Kontrollen für Betreiber/ Eigentümer von Spielplätzen sind in der DIN EN 1176 festgelegt und gelten für öffentlich zugängliche Spielplätze, hierzu zählen auch Gaststätten, Wohnanlagen, Vereine, usw.

Darüber hinaus gelten für Kitas, Schulen und Sportstätten, die Regel- und Informationswerke der DGUV.

 

1. Visuelle Routine-Inspektion

 

Erkennung von offensichtlichen Gefahrenquellen, die sich als Folge von Benutzung, Witterungseinflüssen oder Vandalismus ergeben können.

Besonderer Augenmerk liegt hier bei zerbrochenen, spitzen Teilen, Glasflaschen,...
Wöchentlich bis Täglich, je nach Beanspruchung.
Sachkundige zur Durchführung empfohlen.


2. Operative Inspektion

 

Detailliertere Prüfung zur Betriebssicherheit, Stabilität der Anlage und Verschleiß. Hierbei sind die Wartungs- arbeiten nach Herstellerangaben zu beachten.

Sachkundige zur Durchführung erforderlich.
1- 3 Monate, nach Herstellerangaben.


3. Jährliche Hauptinspektion

 

Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes von Anlagen, Fundamenten und Oberflächen.

Sachkundenachweis nach DIN SPEC 79161 wird empfohlen!


Witterungseinflüsse wie Frost, Hitze und Feuchtigkeit sind bei der Prüfung und Beurteilung von Schäden an Werkstoffen und Bodenfundamenten mit einzubeziehen.
Jahreshauptuntersuchung werden hierbei im zeitigen Frühjahr nach den Frostperioden empfohlen.


Angebot

 

Möchten Sie für Ihre Spielräume ein zugeschnittes Angebot für die Kontrollen nach DIN EN 1176 / 1177 haben, werden folgende Angaben benötigt: Ort, Anzahl und Art der Geräte.